Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 334
Wann darf mit dem Schießen auf dem Schießstand begonnen werden?
Antwortmöglichkeiten
- Awenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält.
- Bwenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.✓ richtig
- Cwenn alle Schützenstände belegt sind.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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