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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 333

Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, wenn die Schusswaffe gesichert ist.
  2. Bnur mit Erlaubnis des Schießleiters.
  3. Cnein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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