Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 333
Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, wenn die Schusswaffe gesichert ist.
- Bnur mit Erlaubnis des Schießleiters.
- Cnein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Hessen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.