Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 328
Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:
Antwortmöglichkeiten
- Anur im Wettkampf.
- Bnur bei Gefahr im Verzug.
- Cimmer.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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