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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 328

Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:

Antwortmöglichkeiten

  1. Anur im Wettkampf.
  2. Bnur bei Gefahr im Verzug.
  3. Cimmer.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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