Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 326
Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?
Antwortmöglichkeiten
- Anein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.
- Bja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.
- Cja, aus begründetem Anlass.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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