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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 325

Sie erwerben eine Schusswaffe mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen Behörde beim Waffenhändler. Worauf haben sie zu achten, um waffenrechtlich keinen Fehler zu begehen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWaffe nach Erwerb sofort bei der Behörde anmelden und sie originalverpackt mit WBK dort vorlegen.
  2. BWaffenerwerb innerhalb eines Monats schriftlich bei der Behörde anmelden und die WBK zum Eintrag vorlegen.
  3. CWaffenerwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter Vorlage der WBK bei der Behörde anzuzeigen.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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