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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 323

Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.
  2. Bja.✓ richtig
  3. Cnein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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