Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 323
Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?
Antwortmöglichkeiten
- Anein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.
- Bja.✓ richtig
- Cnein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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