Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 322
Bei Abhandenkommen einer Schusswaffe aus Privatbesitz muss benachrichtigt werden...
Antwortmöglichkeiten
- Ader Schützenmeister.
- Bdie zuständige Behörde.✓ richtig
- Cdie Versicherung.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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