Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 321
Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhandenkommen?
Antwortmöglichkeiten
- Aunverzüglich den Verlust der zuständigen Behörde melden.✓ richtig
- Binnerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.
- Csofort eine Suchanzeige in der Zeitung aufgeben.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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