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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 321

Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhandenkommen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aunverzüglich den Verlust der zuständigen Behörde melden.✓ richtig
  2. Binnerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.
  3. Csofort eine Suchanzeige in der Zeitung aufgeben.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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