Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 320
Bei Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte ist zu benachrichtigen?
Antwortmöglichkeiten
- AErlaubnisbehörde✓ richtig
- BDeutscher Schützenbund
- CBundeszentralregister
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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