Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 287
Darf man als Jäger zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?
Antwortmöglichkeiten
- Anein.✓ richtig
- Bja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.
- Cja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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