Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 282
Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen / verbringen?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, ohne Einschränkung.
- Bja, mit Waffenbesitzkarte.
- Cja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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