Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 271
Dürfen Sie während ihres 14-tägigen Urlaubs erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Aufbewahrung einem anderen überlassen?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, jeder zuverlässigen volljährigen Person.
- Bnein.
- Cja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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