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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 271

Dürfen Sie während ihres 14-tägigen Urlaubs erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Aufbewahrung einem anderen überlassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, jeder zuverlässigen volljährigen Person.
  2. Bnein.
  3. Cja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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