Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 269
Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- Abei dem Abschluss eines Kaufvertrages.
- Bbei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.
- Cbei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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