Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 230
Ein Spaziergänger führt seinen Hund im August unangeleint im Wald aus. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- Ader Spaziergänger erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit allein dadurch, dass er den Hund nicht angeleint hat
- Beine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund unbeaufsichtigt frei laufen lässt✓ richtig
- Cdas freie unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen von Hunden ist im Revier zwar unerwünscht, es ist rechtlich aber zulässig
- Deine Anleinpflicht besteht grundsätzlich in der Setz- und Brutzeit
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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