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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 230

Ein Spaziergänger führt seinen Hund im August unangeleint im Wald aus. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ader Spaziergänger erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit allein dadurch, dass er den Hund nicht angeleint hat
  2. Beine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund unbeaufsichtigt frei laufen lässt✓ richtig
  3. Cdas freie unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen von Hunden ist im Revier zwar unerwünscht, es ist rechtlich aber zulässig
  4. Deine Anleinpflicht besteht grundsätzlich in der Setz- und Brutzeit

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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