Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 228
Welche der nachgenannten Voraussetzungen muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?
Antwortmöglichkeiten
- Ader Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers haben✓ richtig
- Bder Sammler bedarf neben der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch eines gültigen Jagdscheins
- Cder Sammler bedarf nur eines gültigen Jagdscheins
- Dder Sammler bedarf zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der Waldbehörde zum Betreten des Waldes
- Eder Sammler bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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