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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 227

Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 15. Juni in seinem Revier ein führendes Alttier. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

Antwortmöglichkeiten

  1. Adie Handlung war rechtlich zulässig
  2. Bdie Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen
  3. Cdie Handlung stellt einen Straftatbestand dar✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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