Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 227
Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 15. Juni in seinem Revier ein führendes Alttier. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?
Antwortmöglichkeiten
- Adie Handlung war rechtlich zulässig
- Bdie Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen
- Cdie Handlung stellt einen Straftatbestand dar✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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