Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 223
Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?
Antwortmöglichkeiten
- Adie Berufsgenossenschaft
- Bder Revierinhaber✓ richtig
- Cdie Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes
- Ddie Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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