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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 223

Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?

Antwortmöglichkeiten

  1. Adie Berufsgenossenschaft
  2. Bder Revierinhaber✓ richtig
  3. Cdie Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes
  4. Ddie Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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