Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 222
Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines erlegten Keilers erheblichen Schaden in einem Maisfeld. Muss der Revierinhaber für diesen Schaden aufkommen?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, der Revierinhaber ist für den Jagdgast mit verantwortlich✓ richtig
- Bja, der Revierinhaber bekommt jedoch den Schaden von der Berufsgenossenschaft erstattet
- Cnein, der Jagdgast haftet direkt gegenüber dem Geschädigten
- Dder Schaden wird von der Jagdhaftpflichtversicherung erstattet
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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