Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 220
Nach dem Bundesjagdgesetz müssen Schäden ersetzt werden, die von folgenden Wildarten verursacht worden sind:
Antwortmöglichkeiten
- ASchalenwild, Wildkaninchen und Fasanen✓ richtig
- BSchwarzwild, Wildkaninchen und Rebhühnern
- CRotwild, Hasen und Fasanen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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