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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 217

Feldhasen haben eine in der freien Feldflur liegende Obstbaumkultur durch Abnagen der Rinde schwer beschädigt. In welchem Fall ist der Jagdpächter, der die gesetzliche Wildschadensersatzpflicht der Jagdgenossenschaft laut Jagdpachtvertrag übernommen hat, schadensersatzpflichtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. Awenn der Schaden vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten binnen einer Woche bei der Gemeinde angezeigt wird
  2. Bwenn der Schaden vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bis zum 1. Mai oder 1. Oktober bei der Gemeinde angezeigt wird
  3. Cder Jagdpächter ist nicht zum Wildschadensersatz verpflichtet✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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