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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 212

In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk kommen als Hauptbaumarten Fichten, Kiefern und Rotbuchen vor. Ein Waldbesitzer hat 100 Weißtannen gepflanzt. An diesen sind starke Verbiss- und Fegeschäden durch Rehwild entstanden. Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz geleistet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, da die Weißtannen in Deutschland heimisch sind
  2. Bnein, da die Weißtannen nicht geschützt wurden✓ richtig

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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