Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 212
In einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk kommen als Hauptbaumarten Fichten, Kiefern und Rotbuchen vor. Ein Waldbesitzer hat 100 Weißtannen gepflanzt. An diesen sind starke Verbiss- und Fegeschäden durch Rehwild entstanden. Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz geleistet werden?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, da die Weißtannen in Deutschland heimisch sind
- Bnein, da die Weißtannen nicht geschützt wurden✓ richtig
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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