Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 208
Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte einen Wildschaden an seinen Ackerfrüchten anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?
Antwortmöglichkeiten
- Ajeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober
- Binnerhalb 1 Woche✓ richtig
- Cinnerhalb 1 Monats
- Dinnerhalb von 2 Wochen
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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