Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 204
Zur Wildschadenverhütung darf der Grundstückseigentümer
Antwortmöglichkeiten
- Aeinen Elektrozaun errichten✓ richtig
- BFallen stellen
- CSchadwild notfalls erlegen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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