Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 202
Wild- und Jagdschäden auf landwirtschaftlichen Grundstücken müssen vom Ersatzberechtigten innerhalb
Antwortmöglichkeiten
- Aeiner Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden✓ richtig
- Beines Monats nach Kenntnis bei der Jagdbehörde angemeldet werden
- Cdes Jagdjahres bei der Jagdgenossenschaft angemeldet werden
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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