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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 202

Wild- und Jagdschäden auf landwirtschaftlichen Grundstücken müssen vom Ersatzberechtigten innerhalb

Antwortmöglichkeiten

  1. Aeiner Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden✓ richtig
  2. Beines Monats nach Kenntnis bei der Jagdbehörde angemeldet werden
  3. Cdes Jagdjahres bei der Jagdgenossenschaft angemeldet werden

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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