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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 191

Sind Sie als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja
  2. Bnein✓ richtig
  3. Cja, wenn ich einen Jagdaufseherlehrgang besucht habe

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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