Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 191
Sind Sie als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- Aja
- Bnein✓ richtig
- Cja, wenn ich einen Jagdaufseherlehrgang besucht habe
Lösung
Antwort B ist korrekt.
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