Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 167
Welchen Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdausrüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?
Antwortmöglichkeiten
- ALangwaffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden✓ richtig
- Bdie Waffe darf nur im Futteral mitgeführt werden✓ richtig
- Cerlegtes Wild darf nur im Rucksack transportiert werden
- Deine Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde zur Benutzung des Jägernotwegs ist mitzuführen
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
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