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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 167

Welchen Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdausrüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?

Antwortmöglichkeiten

  1. ALangwaffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden✓ richtig
  2. Bdie Waffe darf nur im Futteral mitgeführt werden✓ richtig
  3. Cerlegtes Wild darf nur im Rucksack transportiert werden
  4. Deine Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde zur Benutzung des Jägernotwegs ist mitzuführen

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

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