Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 164
Nach Ablauf welcher Frist dürfen Fasane wieder bejagt werden, wenn innerhalb dieses Jagdbezirks zuvor Fasane ausgesetzt wurden?
Antwortmöglichkeiten
- A1 Woche
- B4 Wochen
- C6 Monate✓ richtig
- D9 Monate
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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