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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 138

Muss die Erlegung von Schwarzwild in die Abschussliste eingetragen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein, da Schwarzwild nicht der Abschussplanung unterliegt
  2. Bja✓ richtig
  3. Cja, mit Ausnahme von Fallwild muss erlegtes Wild immer eingetragen werden

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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