Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 138
Muss die Erlegung von Schwarzwild in die Abschussliste eingetragen werden?
Antwortmöglichkeiten
- Anein, da Schwarzwild nicht der Abschussplanung unterliegt
- Bja✓ richtig
- Cja, mit Ausnahme von Fallwild muss erlegtes Wild immer eingetragen werden
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Hessen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.