Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 135
Am 1. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Ricke mit gebrochenem Vorderlauf. Welche der nachgenannten Aussagen sind zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- Ader Abschuss kann eine Straftat darstellen, da Ricken am 1. Februar Schonzeit haben
- Bder Abschuss wird in die Abschussliste eingetragen und der Jagdbehörde zum 10. Februar eines jeden Jagdjahres vorgelegt✓ richtig
- Cder Abschuss war zulässig, da schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist✓ richtig
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
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