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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 135

Am 1. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Ricke mit gebrochenem Vorderlauf. Welche der nachgenannten Aussagen sind zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ader Abschuss kann eine Straftat darstellen, da Ricken am 1. Februar Schonzeit haben
  2. Bder Abschuss wird in die Abschussliste eingetragen und der Jagdbehörde zum 10. Februar eines jeden Jagdjahres vorgelegt✓ richtig
  3. Cder Abschuss war zulässig, da schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist✓ richtig

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

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