Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 119
Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplanvorschlag der unteren Jagdbehörde vorgelegt werden?
Antwortmöglichkeiten
- Abis zum Beginn der Jagdzeit
- Bbis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
- Cbis zum 15. März eines jeden Jahres (sofern dieser Termin nicht von der Unteren Jagdbehörde im Benehmen mit der Hegegemeinschaft abgeändert wurde)✓ richtig
- Dfür Rehwild ist die Vorlage nur jedes 3. Jagdjahr erforderlich✓ richtig
Lösung
Antworten C, D sind korrekt.
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