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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 119

Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplanvorschlag der unteren Jagdbehörde vorgelegt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Abis zum Beginn der Jagdzeit
  2. Bbis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
  3. Cbis zum 15. März eines jeden Jahres (sofern dieser Termin nicht von der Unteren Jagdbehörde im Benehmen mit der Hegegemeinschaft abgeändert wurde)✓ richtig
  4. Dfür Rehwild ist die Vorlage nur jedes 3. Jagdjahr erforderlich✓ richtig

Lösung

Antworten C, D sind korrekt.

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