Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 116
Welche Zeit gilt als Nachtzeit im Sinne des Nachtjagdverbots des Jagdgesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- A½ Stunde nach Sonnenuntergang bis ½ Stunde vor Sonnenaufgang
- B1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
- C1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang✓ richtig
- D2 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 2 ½ Stunden vor Sonnenaufgang
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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