Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 115
Darf ein Jagdscheininhaber in Hessen Nachtsichttechnik (Nachtzielvorsatz- oder Nachtsichtaufsatzgeräte) auf seiner Waffe zur Bejagung von Schwarzwild ausnahmsweise benutzen?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, sofern in diesen keine künstlichen Lichtquellen (z.B. Infrarotaufheller) verwendet werden oder sie anderweitig fest mit der Waffe verbunden sind.✓ richtig
- Bja, aber nur im Zusammenhang mit einer Bescheinigung des zuständigen Landesjagdverbandes
- Cnein
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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