Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 96
Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, als Schütze an einer Treibjagd teilzunehmen?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist
- Bja, ohne besondere Erlaubnis
- Cnein✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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