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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 96

Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, als Schütze an einer Treibjagd teilzunehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist
  2. Bja, ohne besondere Erlaubnis
  3. Cnein✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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