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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 78

Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag ist der Jagdbehörde anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet

Antwortmöglichkeiten

  1. Aist nur der Verpächter✓ richtig
  2. Bist nur der Pächter
  3. Csind sowohl der Pächter als auch der Verpächter

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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