Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 78
Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag ist der Jagdbehörde anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet
Antwortmöglichkeiten
- Aist nur der Verpächter✓ richtig
- Bist nur der Pächter
- Csind sowohl der Pächter als auch der Verpächter
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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