Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 77
Der Jagdpachtvertrag
Antwortmöglichkeiten
- Aist schriftlich abzuschließen✓ richtig
- Bbedarf der notariellen Beurkundung
- Cdie Pachtdauer soll mindestens zwölf Jahre betragen
- Ddie Pachtdauer soll mindestens zehn Jahre betragen✓ richtig
- Ekann mündlich abgeschlossen werden
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
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