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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 72

Innerhalb welcher Frist kann die Jagdbehörde einen dort vorgelegten Jagdpachtvertrag beanstanden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ainnerhalb von einer Woche
  2. Binnerhalb von zwei Wochen
  3. Cinnerhalb von drei Wochen✓ richtig
  4. Dinnerhalb von vier Wochen

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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