Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 72
Innerhalb welcher Frist kann die Jagdbehörde einen dort vorgelegten Jagdpachtvertrag beanstanden?
Antwortmöglichkeiten
- Ainnerhalb von einer Woche
- Binnerhalb von zwei Wochen
- Cinnerhalb von drei Wochen✓ richtig
- Dinnerhalb von vier Wochen
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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