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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 71

Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Abei der Jagdbehörde✓ richtig
  2. Bbei der Gemeindeverwaltung
  3. Cbei der Jagdgenossenschaft
  4. Dbei der Hegegemeinschaft
  5. Eeine Anzeige ist nicht erforderlich

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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