Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 71
Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- Abei der Jagdbehörde✓ richtig
- Bbei der Gemeindeverwaltung
- Cbei der Jagdgenossenschaft
- Dbei der Hegegemeinschaft
- Eeine Anzeige ist nicht erforderlich
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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