Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 62
Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass Mitglieder (Jagdgenossen) ihren Jagdbezirk pachten können. Ist das zulässig?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, das ist zulässig✓ richtig
- Bdas ist zulässig, wenn sie zusätzlich einen Jagdaufseher einstellt
- Cnein, das ist nicht zulässig
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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