Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 39
Welche Aussagen treffen auf Eigenjagdbezirke zu?
Antwortmöglichkeiten
- Aein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen zusammenhängend im Eigentum ein und derselben Person stehen und mindestens 75 ha Größe haben✓ richtig
- Bein Eigenjagdbezirk wird auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten durch die Jagdbehörde festgestellt
- Cbefriedete Bezirke werden bei der Berechnung der Mindestgröße berücksichtigt
- Dder Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber des Jagdrechts✓ richtig
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
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