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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 37

Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, mit Zustimmung der Jagdbehörde✓ richtig
  2. Bja, wenn die Hege- und Jagdschutzverpflichtungen erfüllt werden
  3. Cja, wenn es keinen Jagdpächter gibt
  4. Dnein

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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