Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 32
Zuständige Stelle für die Abrundung eines Jagdbezirks ist:
Antwortmöglichkeiten
- Adie Gemeindeverwaltung
- Bdie Jagdgenossenschaft
- Cdie untere Jagdbehörde✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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