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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 32

Zuständige Stelle für die Abrundung eines Jagdbezirks ist:

Antwortmöglichkeiten

  1. Adie Gemeindeverwaltung
  2. Bdie Jagdgenossenschaft
  3. Cdie untere Jagdbehörde✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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