Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 30
Welche Tierarten unterliegen nach dem Hessischen Jagdgesetz dem Jagdrecht?
Antwortmöglichkeiten
- AWaschbär✓ richtig
- BBisam
- CWanderratte
- DMink✓ richtig
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
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