Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg4 · Frage 10
Wer darf sich die Eier eines ausgemähten Fasanengeleges aneignen?
Antwortmöglichkeiten
- Ader Spaziergänger, der es findet
- Bder Eigentümer des Feldes, auf dem sich das Gelege befindet
- Cder Jagdausübungsberechtigte✓ richtig
- Dder Nutzungsberechtigte auf den gepachteten Grundflächen
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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