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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg3 · Frage 608

Welche Aussagen zum Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Bejagung von Schwarzwild in Hessen sind zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas grundsätzliche Verbot zum Umgang mit Nachtzielgeräten mit eingebauter Zieleinrichtung und Montagevorrichtung (sog. Kompaktgeräte) besteht weiterhin.✓ richtig
  2. BNachtzielvorsatz- oder Nachtzielaufsatzgeräte, die keine zusätzlichen Lichtquellen verwenden (z.B. Infrarotaufheller etc.) dürfen verwendet werden.✓ richtig
  3. Cja, uneingeschränkt

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

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