Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg3 · Frage 608
Welche Aussagen zum Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Bejagung von Schwarzwild in Hessen sind zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- ADas grundsätzliche Verbot zum Umgang mit Nachtzielgeräten mit eingebauter Zieleinrichtung und Montagevorrichtung (sog. Kompaktgeräte) besteht weiterhin.✓ richtig
- BNachtzielvorsatz- oder Nachtzielaufsatzgeräte, die keine zusätzlichen Lichtquellen verwenden (z.B. Infrarotaufheller etc.) dürfen verwendet werden.✓ richtig
- Cja, uneingeschränkt
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
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