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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg3 · Frage 605

Wie erfolgt der rechtskonforme Erwerb eines Schalldämpfers?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ader Schalldämpfer wird erworben und muss binnen zwei Wochen der Waffenbehörde zum Eintrag in die Waffenbesitzkarte angezeigt werden, ein Voreintrag ist nicht notwendig.✓ richtig
  2. Bda der Schalldämpfer das Kaliber der Waffe nicht verändert und kein separates System benötigt ist ein Eintrag in die Waffenbesitzkarte nicht notwendig

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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