Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg3 · Frage 605
Wie erfolgt der rechtskonforme Erwerb eines Schalldämpfers?
Antwortmöglichkeiten
- Ader Schalldämpfer wird erworben und muss binnen zwei Wochen der Waffenbehörde zum Eintrag in die Waffenbesitzkarte angezeigt werden, ein Voreintrag ist nicht notwendig.✓ richtig
- Bda der Schalldämpfer das Kaliber der Waffe nicht verändert und kein separates System benötigt ist ein Eintrag in die Waffenbesitzkarte nicht notwendig
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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