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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg3 · Frage 527

Ein Messer, dessen Klinge seitlich hervorschnellt und hierdurch festgestellt werden kann,

Antwortmöglichkeiten

  1. Aist ein Fallmesser und deswegen grundsätzlich erlaubt
  2. Bist immer ein verbotener Gegenstand
  3. Cist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
  4. Dist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 8,5 cm übersteigt✓ richtig
  5. Eist nur dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 15 cm übersteigt

Lösung

Antwort D ist korrekt.

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