Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg3 · Frage 119
In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, ohne weiteres
- Bja, wenn er schon seit 3 Jahren Jagdscheininhaber ist
- Cja, wenn ihm die Waffenbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat✓ richtig
- Dja, wenn die Tiere zuvor von einer kundigen Person betäubt wurden
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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