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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg3 · Frage 119

In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, ohne weiteres
  2. Bja, wenn er schon seit 3 Jahren Jagdscheininhaber ist
  3. Cja, wenn ihm die Waffenbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat✓ richtig
  4. Dja, wenn die Tiere zuvor von einer kundigen Person betäubt wurden

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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