Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg3 · Frage 115
Welche Aussage zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- Afür die zulässige Aufbewahrung ihres Drillings, ihres Revolvers und der dazugehörigen Munition benötigen Sie ein Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht.✓ richtig
- Bfür die zulässige Aufbewahrung ihrer Doppelflinte und des Repetierers zusammen mit der zugehörigen Munition ist ein nicht unterteiltes Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 ausreichend
- Ces ist waffenrechtlich nicht zulässig, wenn Sie neben ihren erlaubnispflichtigen 3 Langwaffen zusätzlich Bargeld und Schmuck in dem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 aufbewahren
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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