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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg3 · Frage 115

Welche Aussage zu waffenrechtlichen Vorschriften ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. Afür die zulässige Aufbewahrung ihres Drillings, ihres Revolvers und der dazugehörigen Munition benötigen Sie ein Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht.✓ richtig
  2. Bfür die zulässige Aufbewahrung ihrer Doppelflinte und des Repetierers zusammen mit der zugehörigen Munition ist ein nicht unterteiltes Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 ausreichend
  3. Ces ist waffenrechtlich nicht zulässig, wenn Sie neben ihren erlaubnispflichtigen 3 Langwaffen zusätzlich Bargeld und Schmuck in dem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 aufbewahren

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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