Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg3 · Frage 114
Welche Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- Adie gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig
- Bwenn Sie 11 erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahren müssen, sind diese i.d.R. auf 2 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 zu verteilen,sofern diese vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden.
- Cda in ihrem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt, darf das Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 für ihre 3 erlaubnispflichtigen Langwaffen nicht mit einem elektronischen Zahlenkombinationsschloss ausgerüstet sein
Lösung
Antworten sind korrekt.
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