Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg3 · Frage 24
Wie darf unbrauchbar gewordene Munition entsorgt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AGeschoss abziehen, Pulver in Wasser auflösen, Rest in Hausmüll geben
- Bals Sondermüll / Gefahrstoff bei der örtlichen Annahmestelle abgeben
- Can den Verkäufer / Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
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