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Jägerprüfung Hessen · Sachgebiet he_sg3 · Frage 24

Wie darf unbrauchbar gewordene Munition entsorgt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AGeschoss abziehen, Pulver in Wasser auflösen, Rest in Hausmüll geben
  2. Bals Sondermüll / Gefahrstoff bei der örtlichen Annahmestelle abgeben
  3. Can den Verkäufer / Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

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